Informationspflicht laut E-Commerce Gesetz § 5 Abs. 1
Firmenname: | Mag. Marlene Münzer e.U. |
Straße: | Am Stübingeracker 12 |
PLZ / Ort: | 8055 Graz |
Inhaber: | Marlene Münzer |
Kammerzugehörigkeit: | Wirtschaftskammer Steiermark Fachgruppe Freizeitbetriebe |
UID: | ATU |
Gründung im Jahr: | 2023 |
Telefon: | +43 664 3979579 |
Telefax: | |
E-Mail: | info [at] kulturvermittlung [punkt] jetzt |
Homepage: | www.kulturvermittlung.jetzt |
Bankverbindung: | Raiffeisenbank Oberes Lavanttal |
Kontonummer: | IBAN: |
Bankleitzahl: | BIC: |
Für alle Führungen der Mag. Marlene Münzer e.U. (Kulturvermittlung.jetzt) gilt, dass eine Teilnahme ausnahmslos auf eigene Gefahr erfolgt und keinerlei Haftung übernommen werden kann.
Nach Bestellung einer Führung erhält der Auftraggeber eine schriftliche Auftragsbestätigung (per Post, Fax oder E-Mail). Mit Erhalt dieser Auftragsbestätigung gilt die Buchung als fixiert und der Auftrag als zustande gekommen. Ebenfalls gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als anerkannt.
Änderungen der laut Auftragsbestätigung fixierten Führungsdaten sind zeitgerecht bekannt zu geben.
Im Falle einer unvermeidbaren Verhinderung des in der Auftragsbestätigung genannten Guides bemühen wir uns für einen fachlich gleichwertigen Ersatz zu sorgen. Der Auftraggeber wird nach Möglichkeit vorher darüber informiert.
Sollte es uns nicht möglich sein für fachlich gleichwertigen Ersatz zu sorgen, erfolgt eine Rückerstattung der Zahlung. Darüber hinaus gehende Ersatzansprüche bestehen nicht.
Die Gruppe sollte bei Stadtspaziergängen die empfohlene Gruppengröße von 25 Personen nach Möglichkeit nicht überschreiten.
Bei Stornierung einer Leistung bis 10 Tage vor dem Führungstermin keine Stornogebühr, bei Storno ab 10 Tagen bis 2 Tage vor der Leistung werden 50 % des Gesamtbetrages, später oder am selben Tag bzw. bei Nichterscheinen der Gruppe oder Nichtzustandekommen der Führung aus Gründen, die im Bereich des Auftraggebers liegen, 100% des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt. Die Stornogebühren verstehen sich netto ohne Umsatzsteuer.
Der Guide wartet am vereinbarten Treffpunkt bis 45 Minuten nach der vereinbarten Führungs-Beginnzeit. Bei vorhersehbarer Verspätung ersuchen wir Sie, den Guide unter seiner Mobiltelefonnummer (siehe Auftragsbestätigung) zu verständigen. Bei Verspätung besteht kein automatischer Anspruch auf eine Führung in vollem Zeitumfang. Eine mögliche Verlängerung hängt von der Verfügbarkeit des Guides ab und wird gemäß den jeweils gültigen Tarifen in Rechnung gestellt.
Verspätet sich der Guide (was unter besonders widrigen Umständen passieren kann), bitten wir um Rückruf beim jeweiligen Guide (Mobiltelefonnummer siehe Auftragsbestätigung). Der Kunde verpflichtet sich, bis zu 30 Minuten zuzuwarten. Diese Wartezeit wird nicht in Rechnung gestellt. Darüber hinaus gehende Ersatzansprüche bestehen nicht.
Jedes Bar-Inkasso durch einen Führer erfolgt gegen Aushändigung einer Zahlungsbestätigung.
Sie müssen innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungserhalt und für den Empfänger spesenfrei erfolgen.
Überweisungen aus einem EU-Mitgliedstaat sind bei korrekter Angabe der IBAN spesenfrei.
Überweisungen von einem Nicht-EU-Land müssen für den Empfänger spesenfrei gestellt werden.
Bei Bezahlung mittels Auslandsscheck werden Buchungsspesen von € 15,– in Rechnung gestellt.
Bei notwendiger schriftlicher Mahnung werden Mahnspesen in Höhe von € 5,– verrechnet.
Alle Themenführungen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur von Mitgliedern von Kulturvermittlung.jetzt durchgeführt werden.
Der Guide ist befugt, einen Auftrag in unvollendetem Zustand zu beenden, wenn sich die Situation einstellt, dass der Guide den Auftrag nicht nach Gebühr ausführen können. Unter diesen Situationen wird verstanden:
Vorsätzlich schlechtes Benehmen eines oder mehrerer TeilnehmerInnen oder unannehmbares Verhalten der Gruppe, in Kombination mit Alkohol und/oder Drogen, welches Belästigungen zur Folge hat, eine Gefahr für den Guide oder die Örtlichkeit darstellt. Es erfolgt in einem solchen Fall keine Rückerstattung der Zahlung oder eine Verminderung des Honorars.
Ton- und Filmaufnahmen der Führungen sind nicht gestattet.
Nach nun über 10 Jahren, die ich bereits in Graz lebe, ist diese wunderbare Stadt zu „meiner“ Stadt geworden und ich habe mich 2019 dazu entschlossen als Fremdenführerin zu arbeiten um Ihnen und vielen anderen meine Stadt vorstellen zu können und um meinen Enthusiasmus für Geschichte und Kultur mit anderen zu teilen.